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ÜBER UNS
ALDI Grüne Energie von 123energie.

  • Qualität seit über 100 Jahren
  • Energie, auf die Sie vertrauen können
  • Mehrfach ausgezeichnet

ALDI Grüne Energie - Günstige Energie
 von 123energie

Mit ALDI Grünstrom und ALDI Ökogas beziehen Sie gewohnt hohe Qualität zu besten Preisen. Damit der Service stimmt und der Wechsel auch wirklich einfach ist, steht hinter ALDI Grüne Energie ein erfahrener Energieanbieter, für den Qualität ebenfalls von höchster Bedeutung ist: 123energie.

123energie - Qualität seit über 100 Jahren

123energie ist die Online-Marke der Pfalzwerke. Die Pfalzwerke versorgen seit über 100 Jahren rennommiert und zuverlässig die Pfalz und den Saarpfalz-Kreis mit Energie. Sie sind der größte Energieversorger dieser Region und setzen sich seit ihrer Gründung nachhaltig für die Umwelt ein.

123energie ist mehrfach ausgezeichnet u.a. für:

ALDI Grüne Energie:
 Energie, auf die Sie vertrauen können

Unter der Marke ALDI Grüne Energie gibt 123energie ein bewährtes ALDI Versprechen ab: Produkte zu präsentieren, die Nutzen und Qualität zum attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis bieten – und zusätzlich einen Beitrag zur Energiewende leisten. 

Wechseln Sie jetzt zu ALDI Grüne Energie – es lohnt sich!

123energie, die Online Marke der Pfalzwerke, ist mehrfach ausgezeichnet

WELT-Siegel Nachhaltigkeits-Champions Besonders Nachhaltig 123energie

Rechtliche Hinweise

Preise1
Die Preise beinhalten alle aktuell geltenden Kosten, Abgaben, Umlagen und Steuern. Die angezeigten monatlichen Kosten errechnen sich aus dem dargestellten Gesamtpreis. Alle genannten Preise sind Bruttopreise, inklusive dem aktuellen MwSt.-Satz.
Informationen zur Preiszusammensetzung finden Sie hier: Gaspreiszusammensetzung / Strompreiszusammensetzung.

Gesamtpreisund Ersparnis3

Der Gesamtpreis ist auf das erste Jahr bezogen und setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch zusammen. Bei der Sondervertragsgestaltung "ALDI Grünstrom Bonus" und "ALDI Grünstrom E-Mobil Basic" wird Ihr individueller Bonus hiervon in Abzug gebracht und ist mithin in dem ausgewiesenen Gesamtpreis bereits berücksichtigt.   Die angezeigten monatlichen Kosten errechnen sich als 1/12 aus dem dargestellten Gesamtpreis und können somit vom endgültigen festgelegten Abschlag abweichen. (Die berechnete Gesamtsumme kann Rundungsdifferenzen beinhalten.)

Die Grundlage zur Ermittlung der Preisdifferenz (= Ersparnis im ersten Jahr) sind die Grundversorgungstarife des für Sie zuständigen Grundversorgers. Diese Versorger bieten eventuell auch andere Tarife an, die gegebenenfalls günstiger sein können. Grundversorgungsverträge können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden. Die meisten Grundversorger bieten außer dem Grundversorgungstarif günstigere Sondervertragspreise an. Alle Angaben zu dem Versorger und den Tarifen erfolgen ohne Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Für aus fehlerhaften Daten erwachsende Schäden wird keine Haftung übernommen.

Wechselbonus (=Bonus), Sonderbonus und Sofortbonus4

Bei der Sonderpreisgestaltung "ALDI Grünstrom Bonus" und "ALDI Grünstrom E-Mobil Basic" wird der Bonus im Rahmen Ihrer Jahresrechnung separat ausgewiesen. Der Bonus wird mit der ersten Jahresrechnung nach Vertragsbeginn verrechnet. Der Bonus wird im monatlichen Abschlag nicht verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des ausgewiesenen Bonus-Betrags ist die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit. Siehe dazu Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie nach 12 Monaten eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen.

Wechselbonus
Sofern PFALZWERKE einen Wechselbonus gewährt, wird dieser in der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstertragslaufzeit erstellt wird, berücksichtigt. Soweit sich aus der Rechnung eine Nachzahlungsverpflichtung des Letztverbrauchers ergibt, wird der Wechselbonus hierauf verrechnet, soweit eine Verrechnung nicht erfolgt, wird der Wechselbonus binnen zwei Wochen nach Erteilung der Abrechnung an den Letztverbraucher ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten 6 Monaten vor Übermittlung seines Angebotes bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurde.

Der Wechselbonus wird im Rahmen der o.g. Rechnung separat ausgewiesen und verrechnet. Der Bonus wird nicht mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Weitergehend zum Bonus siehe auch Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Sonderbonus
Sofern PFALZWERKE einen Sonderbonus gewährt, wird dieser in der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstertragslaufzeit erstellt wird, berücksichtigt. Soweit sich aus der Rechnung eine Nachzahlungsverpflichtung des Letztverbrauchers ergibt, wird der Sonderbonus hierauf verrechnet, soweit eine Verrechnung nicht erfolgt, wird der Sonderbonus binnen zwei Wochen nach Erteilung der Abrechnung an den Letztverbraucher ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten 6 Monaten vor Übermittlung seines Angebotes bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurde.

Der Sonderbonus wird im Rahmen der o.g. Rechnung separat ausgewiesen und verrechnet. Der Bonus wird nicht mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Weitergehend zum Bonus siehe auch Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Sofortbonus
PFALZWERKE kann für Ihren Vertragsabschluss bei 123energie einen Sofortbonus gewähren. Voraussetzungen für die Gewährung des ausgewiesenen Sofortbonus-Betrags sind, dass Sie nicht in den letzten 6 Monaten vor Lieferbeginn bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurden sowie das Zustandekommen des Vertrages. Der Sofortbonus wird Ihnen, sofern Sie im Rahmen eines SEPA-Mandats eine Bankverbindung hinterlegt haben, ca. 3 Wochen nach Lieferbeginn auf diese Bankverbindung überwiesen; andernfalls schreiben wir Ihnen den Betrag mit der nächsten Jahresrechnung gut. Auf den Sofortbonus ist Abschnitt B Ziffer 5 der AGB nicht anwendbar.

Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie nach 12 Monaten eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen. Bei Einzugsermächtigung erfolgt die erste Belastung Ihres Kontos nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn. Bei Überweisung entsteht die erste Abschlagsfälligkeit nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn.

Preisgarantie5
Vgl. Abschnitt B der AGB

Vertragslaufzeit6
Vgl. Abschnitt A Ziffer 5 der AGB

Vertragsabwicklung
Die gesamte Vertragsabwicklung einschließlich des Abrufs bzw. der Einsichtnahme sämtlicher vertragswesentlicher Informationen erfolgt „online“, d.h. auf elektronischem Wege über den Login-Bereich dieses Kundenportals. Über Posteingang im Kundenportal werden Sie per E-Mail informiert.

Unsere Servicehotline:

0621 12802-123

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