Sie möchten kündigen?

Wir wollen, dass Sie bleiben!

Schade, dass Sie uns verlassen wollen!

Wir sind zufrieden, wenn unsere Kunden zufrieden sind. Sicher gibt es einen Grund, warum Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, aber vielleicht können wir da ja etwas tun!

Lassen Sie uns wissen, worum es geht, damit unser Kundenservice Ihnen eine gute Lösung anbieten kann. Wir beraten Sie jederzeit gerne!

Tarifwechsel

Ihre Lebensumstände haben sich geändert und Sie sind mit Ihrem aktuellen Tarif nicht mehr zufrieden? Kein Problem!

In Ihrem Kundenportal können Sie ganz einfach unter dem Punkt "Tarifwechsel" den für Sie passenden Tarif wählen oder kontaktieren unseren Kundenservice einfach schriftlich oder telefonisch unter der Servicehotline 0621 12802-123. Dieser hilft Ihnen gerne, schnell und unkompliziert weiter. 

Sie haben Fragen zum Thema Kündigung?

Welche Kündigungsfrist habe ich?

Bei den Bonus-Tarifen (ALDI Grünstrom Bonus und ALDI Ökogas Bonus) können Sie den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende, erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, kündigen.

Bei den Flex-Tarifen (ALDI Grünstrom Flex und ALDI Ökogas Flex) können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

Wo finde ich meine Geschäftspartnernummer und Vertragskontonummer?

Ihre Geschäftspartnernummer, Vertragskontonummer sowie Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder auf Ihrem Begrüßungsschreiben. 

Wo finde ich meine Zählernummer?

Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder auf Ihrem Begrüßungsschreiben oder auf Ihrem Zähler. Die Zählernummer steht direkt unter dem Zählwerk auf der Frontseite des Zählers.

 

Servicehotline

Wollen Sie Ihr Anliegen lieber telefonisch klären, steht Ihnen natürlich die Servicehotline von ALDI Grüne Energie unter der Nummer 0621 12802-123 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 18:30 Uhr

123energie, die Online Marke der Pfalzwerke, ist mehrfach ausgezeichnet

WELT-Siegel Nachhaltigkeits-Champions Besonders Nachhaltig 123energie

Rechtliche Hinweise

Preise1
Die Preise beinhalten alle aktuell geltenden Kosten, Abgaben, Umlagen und Steuern. Die angezeigten monatlichen Kosten errechnen sich aus dem dargestellten Gesamtpreis. Alle genannten Preise sind Bruttopreise, inklusive dem aktuellen MwSt.-Satz.
Informationen zur Preiszusammensetzung finden Sie hier: Gaspreiszusammensetzung / Strompreiszusammensetzung.

Gesamtpreisund Ersparnis3

Der Gesamtpreis ist auf das erste Jahr bezogen und setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch zusammen. Bei der Sondervertragsgestaltung "ALDI Grünstrom Bonus" und "ALDI Grünstrom E-Mobil Basic" wird Ihr individueller Bonus hiervon in Abzug gebracht und ist mithin in dem ausgewiesenen Gesamtpreis bereits berücksichtigt.   Die angezeigten monatlichen Kosten errechnen sich als 1/12 aus dem dargestellten Gesamtpreis und können somit vom endgültigen festgelegten Abschlag abweichen. (Die berechnete Gesamtsumme kann Rundungsdifferenzen beinhalten.)

Die Grundlage zur Ermittlung der Preisdifferenz (= Ersparnis im ersten Jahr) sind die Grundversorgungstarife des für Sie zuständigen Grundversorgers. Diese Versorger bieten eventuell auch andere Tarife an, die gegebenenfalls günstiger sein können. Grundversorgungsverträge können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden. Die meisten Grundversorger bieten außer dem Grundversorgungstarif günstigere Sondervertragspreise an. Alle Angaben zu dem Versorger und den Tarifen erfolgen ohne Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Für aus fehlerhaften Daten erwachsende Schäden wird keine Haftung übernommen.

Wechselbonus (=Bonus), Sonderbonus und Sofortbonus4

Bei der Sonderpreisgestaltung "ALDI Grünstrom Bonus" und "ALDI Grünstrom E-Mobil Basic" wird der Bonus im Rahmen Ihrer Jahresrechnung separat ausgewiesen. Der Bonus wird mit der ersten Jahresrechnung nach Vertragsbeginn verrechnet. Der Bonus wird im monatlichen Abschlag nicht verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des ausgewiesenen Bonus-Betrags ist die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit. Siehe dazu Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie nach 12 Monaten eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen.

Wechselbonus
Sofern PFALZWERKE einen Wechselbonus gewährt, wird dieser in der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstertragslaufzeit erstellt wird, berücksichtigt. Soweit sich aus der Rechnung eine Nachzahlungsverpflichtung des Letztverbrauchers ergibt, wird der Wechselbonus hierauf verrechnet, soweit eine Verrechnung nicht erfolgt, wird der Wechselbonus binnen zwei Wochen nach Erteilung der Abrechnung an den Letztverbraucher ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten 6 Monaten vor Übermittlung seines Angebotes bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurde.

Der Wechselbonus wird im Rahmen der o.g. Rechnung separat ausgewiesen und verrechnet. Der Bonus wird nicht mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Weitergehend zum Bonus siehe auch Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Sonderbonus
Sofern PFALZWERKE einen Sonderbonus gewährt, wird dieser in der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstertragslaufzeit erstellt wird, berücksichtigt. Soweit sich aus der Rechnung eine Nachzahlungsverpflichtung des Letztverbrauchers ergibt, wird der Sonderbonus hierauf verrechnet, soweit eine Verrechnung nicht erfolgt, wird der Sonderbonus binnen zwei Wochen nach Erteilung der Abrechnung an den Letztverbraucher ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten 6 Monaten vor Übermittlung seines Angebotes bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurde.

Der Sonderbonus wird im Rahmen der o.g. Rechnung separat ausgewiesen und verrechnet. Der Bonus wird nicht mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Weitergehend zum Bonus siehe auch Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Sofortbonus
PFALZWERKE kann für Ihren Vertragsabschluss bei 123energie einen Sofortbonus gewähren. Voraussetzungen für die Gewährung des ausgewiesenen Sofortbonus-Betrags sind, dass Sie nicht in den letzten 6 Monaten vor Lieferbeginn bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurden sowie das Zustandekommen des Vertrages. Der Sofortbonus wird Ihnen, sofern Sie im Rahmen eines SEPA-Mandats eine Bankverbindung hinterlegt haben, ca. 3 Wochen nach Lieferbeginn auf diese Bankverbindung überwiesen; andernfalls schreiben wir Ihnen den Betrag mit der nächsten Jahresrechnung gut. Auf den Sofortbonus ist Abschnitt B Ziffer 5 der AGB nicht anwendbar.

Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie nach 12 Monaten eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen. Bei Einzugsermächtigung erfolgt die erste Belastung Ihres Kontos nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn. Bei Überweisung entsteht die erste Abschlagsfälligkeit nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn.

Preisgarantie5
Vgl. Abschnitt B der AGB

Vertragslaufzeit6
Vgl. Abschnitt A Ziffer 5 der AGB

Vertragsabwicklung
Die gesamte Vertragsabwicklung einschließlich des Abrufs bzw. der Einsichtnahme sämtlicher vertragswesentlicher Informationen erfolgt „online“, d.h. auf elektronischem Wege über den Login-Bereich dieses Kundenportals. Über Posteingang im Kundenportal werden Sie per E-Mail informiert.

Unsere Servicehotline:

0621 12802-123

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