Bitte beachten Sie:
Ab dem 6. Juni 2025 ist es gesetzlich nicht mehr möglich, einen Stromvertrag rückwirkend an- oder abzumelden.
Alle Meldungen müssen künftig rechtzeitig – also im Voraus – erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Ab dem 6. Juni 2025 ist es gesetzlich nicht mehr möglich, einen Stromvertrag rückwirkend an- oder abzumelden.
Alle Meldungen müssen künftig rechtzeitig – also im Voraus – erfolgen.
Zum 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft. Ziel ist es, die Abläufe zwischen Energieversorgern, Netzbetreibern und weiteren Marktpartnern einheitlicher und effizienter zu gestalten.
Konkret bedeutet das:
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📅 Warum gelten neue Regeln ab Juni 2025?
Zum 6. Juni 2025 greifen neue gesetzliche Vorgaben, die den Ablauf rund um Stromverträge verändern. Die Bundesnetzagentur setzt dafür neue technische Standards und feste Fristen um, die für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktpartner verbindlich gelten.
Das zentrale Ziel: Der technische Vorgang beim Wechsel des Stromversorgers muss künftig innerhalb eines Werktags abgeschlossen sein – und zwar an jedem regulären Arbeitstag. Aus diesem Grund ist auch vom sogenannten „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ die Rede.
Wichtig: Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
⏰ Kann ich meinen Vertrag noch rückwirkend ändern?
Nein. Ab dem 6. Juni 2025 sind nur noch An- und Abmeldungen möglich, die sich auf ein zukünftiges Datum beziehen. Rückwirkende Änderungen sind gesetzlich ausgeschlossen.
Ein Beispiel:
Wenn Sie zum 1. Juli umziehen, muss die Anmeldung Ihres Stromvertrags vor diesem Datum bei uns eingehen. Eine rückwirkende Anmeldung zum Einzugsdatum ist dann nicht mehr zulässig.
📃 Verändert sich mein bestehender Vertrag?
Nein, Ihre Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Konditionen bleiben wie vereinbart bestehen. Die neue Regelung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf.
🔢 Was ist die MaLo-ID und warum ist sie wichtig?
Die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer, mit der Ihre Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert wird. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Stromrechnung. Ab Juni 2025 wird sie bei An- und Abmeldungen besonders wichtig – halten Sie sie bitte bereit.
♨️ Gilt die neue Regelung auch für Gasverträge?
Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromverträge. Für Gasverträge bleiben die bisherigen Fristen und Abläufe bestehen. Rückwirkende Änderungen sind dort weiterhin möglich, sofern Ihr Vertrag das erlaubt.
💡 Unser Tipp:
Melden Sie Ihren Umzug frühzeitig (mindestens 14 Tage vor Auszug), um auf der sicheren Seite zu sein.
0621 12802-123
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