Junge Familie ist umgezogen | © Bildnachweis: iStock.com/blackCAT

NEU ab 06.06.2025:
An- und Abmeldung
von Stromverträgen
nur noch im Voraus

Änderungen bei der An- und Abmeldung von Stromverträgen

Bitte beachten Sie: 

Ab dem 6. Juni 2025 ist es gesetzlich nicht mehr möglich, einen Stromvertrag rückwirkend an- oder abzumelden.
Alle Meldungen müssen künftig rechtzeitig – also im Voraus – erfolgen.

Geschäftsmann, der nach seiner Kündigung seinen Arbeitsplatz mit einem Umzugskarton mit Arbeitsutensilien verlässt. | © © iStock.com | Dacharlie

Was genau ändert sich?

Zum 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft. Ziel ist es, die Abläufe zwischen Energieversorgern, Netzbetreibern und weiteren Marktpartnern einheitlicher und effizienter zu gestalten.

Konkret bedeutet das:

  • Anbieterwechsel muss künftig innerhalb innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein – und zwar an jedem Arbeitstag. 
  • Damit dieser schnelle Ablauf möglich ist, dürfen rückwirkende An- und Abmeldungen künftig nicht mehr vorgenommen werden.

Wie läuft der Anbieterwechsel künftig ab?

Wechsel-Icon Website und Hotline | © © Pfalzwerke
Mindestens 14 Tage vor Auszug Bescheid geben:
Webseite besuchen oder Servicehotline anrufen.
Wechsel-Icon Tarifrechner Eurozeichen | © © Pfalzwerke
Aktuellen Endzählerstand am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.
Wechsel-Icon Haken | © © Pfalzwerke
Wir kümmern uns um den Rest - gerne mit dem passenden Stromtarif von ALDI Grüne Energie.

Warum zu ALDI Grüne Energie wechseln?

ALDI Grüne Energie bietet Ihnen nicht nur einen schnellen und unkomplizierten Wechsel, sondern auch nachhaltige Stromtarife zu fairen Preisen. Nutzen Sie unseren Tarifrechner und überzeugen Sie sich selbst!

Häufige Fragen – einfach erklärt


📅 Warum gelten neue Regeln ab Juni 2025?

Zum 6. Juni 2025 greifen neue gesetzliche Vorgaben, die den Ablauf rund um Stromverträge verändern. Die Bundesnetzagentur setzt dafür neue technische Standards und feste Fristen um, die für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktpartner verbindlich gelten.

Das zentrale Ziel: Der technische Vorgang beim Wechsel des Stromversorgers muss künftig innerhalb eines Werktags abgeschlossen sein – und zwar an jedem regulären Arbeitstag. Aus diesem Grund ist auch vom sogenannten „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ die Rede.

Wichtig: Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.

 

⏰ Kann ich meinen Vertrag noch rückwirkend ändern?

Nein. Ab dem 6. Juni 2025 sind nur noch An- und Abmeldungen möglich, die sich auf ein zukünftiges Datum beziehen. Rückwirkende Änderungen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Ein Beispiel: 
Wenn Sie zum 1. Juli umziehen, muss die Anmeldung Ihres Stromvertrags vor diesem Datum bei uns eingehen. Eine rückwirkende Anmeldung zum Einzugsdatum ist dann nicht mehr zulässig.
 

📃 Verändert sich mein bestehender Vertrag?

Nein, Ihre Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Konditionen bleiben wie vereinbart bestehen. Die neue Regelung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf.
 

🔢 Was ist die MaLo-ID und warum ist sie wichtig?

Die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer, mit der Ihre Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert wird. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Stromrechnung. Ab Juni 2025 wird sie bei An- und Abmeldungen besonders wichtig – halten Sie sie bitte bereit.
 

♨️ Gilt die neue Regelung auch für Gasverträge?

Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromverträge. Für Gasverträge bleiben die bisherigen Fristen und Abläufe bestehen. Rückwirkende Änderungen sind dort weiterhin möglich, sofern Ihr Vertrag das erlaubt.

 

💡 Unser Tipp:

Melden Sie Ihren Umzug frühzeitig (mindestens 14 Tage vor Auszug), um auf der sicheren Seite zu sein.

 

Rechtliche Hinweise

Preise1
Die Preise beinhalten alle aktuell geltenden Kosten, Abgaben, Umlagen und Steuern. Die angezeigten monatlichen Kosten errechnen sich aus dem dargestellten Gesamtpreis. Alle genannten Preise sind Bruttopreise, inklusive dem aktuellen MwSt.-Satz.
Informationen zur Preiszusammensetzung finden Sie hier: Gaspreiszusammensetzung / Strompreiszusammensetzung.

Gesamtpreisund Ersparnis3

Der Gesamtpreis ist auf das erste Jahr bezogen und setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch zusammen. Bei der Sondervertragsgestaltung "ALDI Grünstrom Bonus" und "ALDI Grünstrom E-Mobil Basic" wird Ihr individueller Bonus hiervon in Abzug gebracht und ist mithin in dem ausgewiesenen Gesamtpreis bereits berücksichtigt.   Die angezeigten monatlichen Kosten errechnen sich als 1/12 aus dem dargestellten Gesamtpreis und können somit vom endgültigen festgelegten Abschlag abweichen. (Die berechnete Gesamtsumme kann Rundungsdifferenzen beinhalten.)

Die Grundlage zur Ermittlung der Preisdifferenz (= Ersparnis im ersten Jahr) sind die Grundversorgungstarife des für Sie zuständigen Grundversorgers. Diese Versorger bieten eventuell auch andere Tarife an, die gegebenenfalls günstiger sein können. Grundversorgungsverträge können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden. Die meisten Grundversorger bieten außer dem Grundversorgungstarif günstigere Sondervertragspreise an. Alle Angaben zu dem Versorger und den Tarifen erfolgen ohne Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Für aus fehlerhaften Daten erwachsende Schäden wird keine Haftung übernommen.

Wechselbonus (=Bonus), Sonderbonus und Sofortbonus4

Bei der Sonderpreisgestaltung "ALDI Grünstrom Bonus" und "ALDI Grünstrom E-Mobil Basic" wird der Bonus im Rahmen Ihrer Jahresrechnung separat ausgewiesen. Der Bonus wird mit der ersten Jahresrechnung nach Vertragsbeginn verrechnet. Der Bonus wird im monatlichen Abschlag nicht verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des ausgewiesenen Bonus-Betrags ist die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit. Siehe dazu Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie nach 12 Monaten eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen.

Wechselbonus
Sofern PFALZWERKE einen Wechselbonus gewährt, wird dieser in der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstertragslaufzeit erstellt wird, berücksichtigt. Soweit sich aus der Rechnung eine Nachzahlungsverpflichtung des Letztverbrauchers ergibt, wird der Wechselbonus hierauf verrechnet, soweit eine Verrechnung nicht erfolgt, wird der Wechselbonus binnen zwei Wochen nach Erteilung der Abrechnung an den Letztverbraucher ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten 6 Monaten vor Übermittlung seines Angebotes bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurde.

Der Wechselbonus wird im Rahmen der o.g. Rechnung separat ausgewiesen und verrechnet. Der Bonus wird nicht mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Weitergehend zum Bonus siehe auch Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Sonderbonus
Sofern PFALZWERKE einen Sonderbonus gewährt, wird dieser in der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstertragslaufzeit erstellt wird, berücksichtigt. Soweit sich aus der Rechnung eine Nachzahlungsverpflichtung des Letztverbrauchers ergibt, wird der Sonderbonus hierauf verrechnet, soweit eine Verrechnung nicht erfolgt, wird der Sonderbonus binnen zwei Wochen nach Erteilung der Abrechnung an den Letztverbraucher ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten 6 Monaten vor Übermittlung seines Angebotes bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurde.

Der Sonderbonus wird im Rahmen der o.g. Rechnung separat ausgewiesen und verrechnet. Der Bonus wird nicht mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Weitergehend zum Bonus siehe auch Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Sofortbonus
PFALZWERKE kann für Ihren Vertragsabschluss bei 123energie einen Sofortbonus gewähren. Voraussetzungen für die Gewährung des ausgewiesenen Sofortbonus-Betrags sind, dass Sie nicht in den letzten 6 Monaten vor Lieferbeginn bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurden sowie das Zustandekommen des Vertrages. Der Sofortbonus wird Ihnen, sofern Sie im Rahmen eines SEPA-Mandats eine Bankverbindung hinterlegt haben, ca. 3 Wochen nach Lieferbeginn auf diese Bankverbindung überwiesen; andernfalls schreiben wir Ihnen den Betrag mit der nächsten Jahresrechnung gut. Auf den Sofortbonus ist Abschnitt B Ziffer 5 der AGB nicht anwendbar.

Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie nach 12 Monaten eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen. Bei Einzugsermächtigung erfolgt die erste Belastung Ihres Kontos nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn. Bei Überweisung entsteht die erste Abschlagsfälligkeit nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn.

Preisgarantie5
Vgl. Abschnitt B der AGB

Vertragslaufzeit6
Vgl. Abschnitt A Ziffer 5 der AGB

Vertragsabwicklung
Die gesamte Vertragsabwicklung einschließlich des Abrufs bzw. der Einsichtnahme sämtlicher vertragswesentlicher Informationen erfolgt „online“, d.h. auf elektronischem Wege über den Login-Bereich dieses Kundenportals. Über Posteingang im Kundenportal werden Sie per E-Mail informiert.

Unsere Servicehotline:

0621 12802-123

×