Die Bundesregierung will die Energiekosten dämpfen und die Bürger entlasten. Deshalb hat sie eine Strompreisbremse beschlossen. Der Strompreis wird für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 – mit Option auf Verlängerung bis 30. April 2024 begrenzt: für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr) wurde eine Begrenzung von 40 ct/kWh brutto inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte festgelegt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 ct/kWh zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
Die Strompreisbremse wird ab März 2023 umgesetzt.
Gut zu wissen: Sie müssen sich um nichts kümmern. Unsere Kundinnen und Kunden erhalten die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 rückwirkend im März 2023.