Die Bundesregierung will die Energiekosten dämpfen und die Bürger entlasten. Deshalb hat sie eine Strompreisbremse beschlossen. Der Strompreis wird für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 – mit Option auf Verlängerung bis 30. April 2024 begrenzt: für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr) wurde eine Begrenzung von 40 ct/kWh brutto inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte festgelegt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 ct/kWh zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
Die Strompreisbremse wird ab April 2023 umgesetzt.
Gut zu wissen: Sie müssen sich um nichts kümmern. Unsere Kundinnen und Kunden erhalten die Entlastungsbeträge für Januar, Februar und März 2023 rückwirkend im April 2023 umgesetzt - daran arbeiten wir mit Hochdruck. Es kann jedoch in einigen Fällen zunächst zu Verzögerungen kommen. Die Umsetzung der Energiepreisbremse ist sehr komplex und herausfordernd. Unser Anspruch ist es mit höchster Sorgfalt die Bremsen umzusetzen, daher braucht es Zeit, rechtliche Anforderungen, technische Prozesse mit komplexem Programmierungsaufwand im Massenmarkt zu installieren.
Selbstverständlich erhalten unsere Kundinnen und Kunden die ihnen zustehende Entlastung. Wir informieren Sie rechtzeitig darüber.
Hier stellen wir Ihnen den Entlastungsrechner des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. zur Verfügung.