Infos zum Notfallplan Gas
Update 30.3.2022: Ausrufung der Frühwarnstufe Notfallplan Gas
Aktuelle Situation
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Ukraine-Krieg hat das Bundeswirtschaftsministerium vor dem Hintergrund eines möglichen russischen Gaslieferstopps am 30.3.2022 die so genannte Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas ausgerufen.
Vorsorgliche Maßnahmen
Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert.
Im Sinne einer verantwortungsvollen Krisenvorsorge empfiehlt es sich, dass wir uns gemeinsam auf den Fall vorbereiten, dass eine Engpasssituation auftritt.
Wer wird versorgt, wenn das Gas knapp wird?
Zunächst einmal verpflichtet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Gasnetzbetreiber, vorgeschriebene Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit Gas zu ergreifen. Gibt es beispielsweise nicht genügend Erdgas, ist es grundsätzlich das Ziel, alle Kundengruppen möglichst lange weiter zu versorgen. Allerdings haben sogenannte geschützte Kunden (insbesondere Haushaltskunden und medizinische Einrichtungen) bei der Versorgung Vorrang vor anderen Verbrauchern.
Wer zählt zu den geschützten Kunden?
Das EnWG legt den Kreis der geschützten Kunden fest. Dazu zählen folgende Gruppen:
0621 12802-123
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